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Inhaltsverzeichnis

 

 

 
    Seite
1 Einleitung................................................................................ 1
  1.1   Themenwahl........................................................................... 1
  1.2   Aufbau der Arbeit.................................................................... 2
     
2 Theoretische Erörterungen................................................... 3
  2.1   Begriff „Berufsverband“.......................................................... 3
  2.2   Autonomie als Kennzeichen von Professionalisierung........... 4
     
3 Geschichte der organisierten beruflichen Pflege............... 4
  3.1   Entwicklung der Verbände vom 19. zum 21. Jahrhundert...... 4
  3.2   Zusammenfassung der Geschichte der Berufsverbände....... 10
     
4 Die Berufsverbände der Pflege im Jahr 2002...................... 11
  4.1   Übersicht über die Verbände und deren Mitgliederzahlen..... 11
  4.2   Aufgaben und Ziele der Berufsverbände............................... 13
     
5 Akzeptanz und Popularität der Berufsverbände................. 14
  5.1   Fragestellung der Umfrage .................................................... 14
  5.2   Zu überprüfende Thesen der Umfrage................................... 15
  5.3   Vorgehen bei der Umfrage..................................................... 15
  5.4   Ergebnisse der Umfrage........................................................ 16
  5.5   Fazit zum Thema „Akzeptanz und Popularität“...................... 18
     
6 Resümee.................................................................................. 18
  6.1   Wer führt die Pflege?.............................................................. 18
  6.2   Ausblick.................................................................................. 20
  6.3   Die Rolle einer Stationsleitung und die Berufspolitik.............. 20
     
7 Literaturverzeichnis................................................................ 23
     
  Erklärung  
     
  Anhang  

 


1   Einleitung

 

1.1 Themenwahl

 

Im Rahmen meiner Fachweiterbildung zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich habe ich die folgende Vorgaben: eine Facharbeit zu einem Thema zu schreiben, das in meiner Wahrnehmung einen veränderungswürdigen Zustand beschreibt, das einen Bezug zu meinem beruflichen Wirkungsbereich zeigt und das Aspekte aus dem Bereich „Führen und Leiten“ widerspiegelt. Bei der Themenfindung drängten sich mir viele problematische bzw. optimierbare Sachverhalte in der Pflege auf. Mein Eindruck ist, dass die berufliche Pflege sich in Deutschland nur mühsam weiterentwickelt, dass sie auf die Veränderungen durch Politik und Medizin nur reagiert, statt sie aktiv mitzugestalten. Die Pflegekräfte müssen die Folgen dann „ausbaden“. So hätte ich einzelne Aspekte bearbeiten können, wie z.B. die Auswirkungen der DRGs[1] auf die Pflege, Leistungserfassungssysteme, das (verzerrte) Bild der Pflege in der Öffentlichkeit usw..

Mich interessierte aber mehr, wie sich die Missstände entwickeln konnten, warum z.B. die verhängnisvolle Unterteilung von „Grund“- und „Behandlungspflege“ nach Eichhorn niemals zurückgenommen, warum im Jahr 1996 die vorher zäh erkämpfte Pflegepersonalregelung (PPR) wieder ausgesetzt wurde, wie der größten Berufsgruppe im Krankenhausbereich das DRG-System übergestülpt (der Deutsche Pflegerat wurde in dieser Sache lediglich angehört) und damit die Abhängigkeit von medizinischen Diagnosen, vom medizinischen Menschenbild und von den Medizinern zementiert wurden.

Das Phänomen dieser Entwicklungen vor dem Hintergrund, dass es seit fast hundert Jahren deutsche Berufsverbände in der Pflege gibt, die es aber anscheinend nicht geschafft haben, die Interessen der Pflegenden[2] dabei ausreichend zu wahren, will ich in dieser Arbeit untersuchen.

Mit dem Abschluss meiner Weiterbildung will ich meine nachgeordneten MitarbeiterInenn professionell führen und leiten. Dazu muss ich mir aber auch bewusst werden, in welchem berufspolitischen Rahmen meine Leitungstätigkeit stattfindet. Durch unsere Dozenten wurde vermittelt, dass Führung eine zielorientierte Einflussnahme zur Erfüllung von Aufgaben bedeutet. Das gilt für jede Führungsperson, es sollte jedoch auch für die Berufsgruppe gelten.

Ich führe das Team meiner Station.

Meine Pflegedirektorin führt die Pflegepersonen meines Hauses.

Aber wer führt die Pflege? Und wohin soll sie überhaupt geführt werden?

 

1.2  Aufbau der Arbeit

 

In dieser Arbeit möchte ich die Thematik unter folgenden Aspekten untersuchen:

·         Was ist ein Berufsverband? Warum sind die Verbände wichtig?

·         Geschichte der Berufsverbände: Wann entstanden Sie, wie kam es zur heutigen Situation? Wie ist der jetzige Stand? Dabei werde ich meinen Schwerpunkt auf die mitgliederstärksten Verbände der Bundesrepublik im 20. Jahrhundert und diejenigen, die heute im Deutschen Pflegerat (DPR) vertreten sind, legen; einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebe ich daher nicht.

·         Gegenwärtige Situation: Wo gibt es Parallelen zwischen den Verbänden bezüglich Aufgaben und Zielen, wo Differenzen? Um diesen und den vorangegangenen Punkt zu bearbeiten, werde  ich zu den Verbänden Kontakt aufnehmen, um Gründungsjahr, -absicht und  Mitgliederzahlen zu erfragen.

·         Akzeptanz: Wie hoch ist der Organisationsgrad der beruflich Pflegenden in Verbänden, wie bekannt sind sie, auch innerhalb meines direkten Umfeldes? Da zu dieser Thematik meines Wissens bisher keine repräsentative Untersuchung besteht, werde ich in diesem Zusammenhang eine Fragebogenaktion durchführen.

·         Bezug zu meiner Tätigkeit: Sind die Anliegen der Berufsverbände mit meinen Interessen als Stationsleitung stets deckungsgleich, wie kann in meinem Bereich die berufspolitische Entwicklung der Pflege fördern? 


 

2        Theoretische Erörterungen

 

2.1 Begriff „Berufsverband“

 

Am Anfang dieser Arbeit soll geklärt werden, was der Gegenstand der Untersuchung ist.

Nicht alle Organisationen von beruflich Pflegenden tragen die Bezeichnung „Verband“ in ihrem Namen, manche verstehen sich aber trotzdem als Berufsverband (z.B. die DGF[3]). Wie lässt sich der Begriff „Berufsverband“ also ein- und abgrenzen?

Eine Definition ist die von Lange (1961): „Als Verbände werden Organisationen definiert, die die Interessen ihrer Mitglieder im staatlichen Entscheidungsbereich mit wesentlich politischen Mitteln durchzusetzen versuchen, ohne jedoch selbst die unmittelbare Regierungsübernahme anzustreben.“[4] Das Augenmerk liegt hierbei auf der politischen Einflussnahme.

Eine offenere Definition bietet das Körperschaftssteuerrecht: „Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. (...) Die Zusammenschlüsse derartiger Vereinigungen sind ebenfalls Berufsverbände.“[5] Auch diese Definition würde beispielsweise Gewerkschaften einschließen, nach Auskunft des DPR begreift dieser Gewerkschaften aber nicht als Berufsverbände.

Nach Darstellung des DBVA[6] liegt der Unterschied darin, dass die „Berufsvertretungen“ standespolitische Interessenvertretungen für die Pflegenden darstellen, während Gewerkschaften tarifpolitische Interessenvertretungen für Arbeitnehmer allgemein sind.[7]

Folglich liegen die Schwerpunkte dieser Arbeit  in der Auseinandersetzung mit den Verbänden in ihren unterschiedlichen Organisationsformen und deren Dachverbänden.

 

2.2  Autonomie als Kennzeichen von Professionalisierung

 

Professionalisierung ist teilweise erklärtes Ziel der Verbände, wird immer wieder in Fachpublikationen gefordert. Es gibt viele verschiedene Professionalisierungstheoretiker mit unterschiedlichen Maßstäben. Darunter fasst Bals 1989 folgende Kernpunkte zusammen:

1. „Theoretisch-wissenschaftliche Ausbildung/spezialisiertes Wissen;

2. soziale Dienstgesinnung/Berufsethik/Kollektivitätsorientierung;

3. Berufsorganisation/(Handlungs-) Autonomie“[8]

Der letzte Punkt zeigt die zentrale Bedeutung der Berufsverbände im Professionalisierungsprozess, letztlich können  auch erst durch Autonomie der Berufsgruppe eigene ethische Grundsätze entwickelt werden und die Fremdbestimmung in der Ausbildung abgelegt werden.

 

 

3        Geschichte der organisierten  beruflichen Pflege

 

3.1 Die Entwicklung der Berufsverbände vom 19. bis 21. Jahrhundert

 

Im 19. Jahrhundert stieg der Bedarf für Krankenpflege erheblich an. Gründe dafür waren die industrielle Revolution, der wissenschaftliche (v.a. der medizinische) Fortschritt und damit die Entstehung neuer Krankenhäuser. Dieser Bedarf konnte durch die konfessionellen Schwesternschaften nicht mehr gedeckt werden. Sie waren nach dem „Mutterhausprinzip“ organisiert, das meist lebenslange Kost und Logis bot, eine altruistische Einstellung forderte und die Arbeitskraft der Krankenschwester an das Krankenhaus vermittelte. (Dieses System stammte  aus dem Jahr 1639; der Orden Barmherziger Schwestern, die sich später Vinzentinerinnen nannten, war erstmals derartig organisiert).[9]

Aus dem 19. Jahrhundert stammten z.B. der Caritas-Verband für das katholische Deutschland, dem bis 1916 148 katholische Mutterhäuser beitraten, der Kaiserswerther Verband deutscher Mutterhäuser, der 1925 gegründet wurde und die Mutterhäuser des  Deutschen Roten Kreuzes. Eine eher berufsgenossenschaftliche Ausrichtung hatte der Zehlendorfer Diakonieverein, aus dem 1933 mit anderen Organisationen  der Zehlendorfer Verband für evangelische Diakonie hervorging .[10]

Die rasch anwachsende Zahl der sogenannten freien Schwestern, die unabhängig von den Mutterhäusern arbeiteten, wurde gesellschaftlich, v.a. durch die Kirchen, als „wilde Schwestern“ diskreditiert. Da sie nicht die Versorgung der Mutterhäuser in Anspruch nehmen konnten, fehlte ihnen die soziale Absicherung.[11] Alle Pflegenden hatten schlechte Arbeitsbedingungen und waren gesundheitlich schnell ausgezehrt.[12]

Die Entwicklung der Krankenpflege zum Beruf wurde mit Hilfe der bürgerlichen Frauenbewegung vorangebracht: Um die Situation der bis dahin nicht organisierten Kolleginnen zu verbessern, gründeten im Jahre 1903 37 Schwestern die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands (BO) oder B.O.K.D. mit Agnes Karll als Vorsitzender. Ziele waren u.a. die Interessenvertretung der Berufsgruppe, die Regelung von Aus- und Fortbildung und das Knüpfen internationaler Kontakte.[13] Schon hier scheiterte aber die Schaffung einer Vertretung aller Krankenschwestern am Widerstand der Mutterhausverbände.[14]

1904 wurde der International Council of Nurses (ICN) als Weltbund der Krankenschwestern gegründet, Deutschland wurde von der BO vertreten.[15] 1912 fand der ICN-Kongress in Köln statt, Agnes Karll wurde zur Ehrenvorsitzenden gewählt. Wieder war sie vergeblich bemüht, die Mutterhausverbände zur Zusammenarbeit zu bewegen. Einzelnen Orden, die am ICN-Kongress teilnehmen wollten, wurde das durch ihre Träger verboten.[16]

Im Jahre 1918 initiierte der DRK- Arzt Dr. Otto Werner den Bund deutscher Mutterhaus- Schwesternschaften und Bruderschaften.

1922  entstand der Verband deutscher Mutterhäuser vom Deutschen Roten Kreuz.[17]

Die  Schaffung des Reichsverbands der Säuglings- und Kleinkinderschwestern erfolgte 1928[18],  im gleichen Jahr wie die gewerkschaftliche Schwesternschaft der Reichssektion Gesundheitswesen.  Letztere wurde gegründet, damit sich die in ihr organisierten Schwestern gegen die BO und die Mutterhausverbände behaupten konnten. Zu ihrer Zeit bildete sie den quantitativ größten Zusammenschluss von beruflich Pflegenden. Die BO und die Reichssektion Gesundheitswesen befanden sich in einem Konkurrenzverhältnis, da sie beide die Vertretung der freien Schwestern für sich beanspruchten.[19]

Auf internationaler Ebene gab jetzt es auch einen Zusammenschluss von katholischen Verbänden: das Comité international des Infirmières et des Assistantes Medico-Sociales (CIIAMS).[20]

1929 kam es erstmals zu einer übergreifenden Organisation, der Arbeitsgemeinschaft der weiblichen Krankenpflegeorganisationen in Deutschland. Mitglieder waren alle den Wohlfahrtsverbänden angeschlossenen Schwesternschaften und die BO. Die Arbeitsgemeinschaft musste aber schon 1933 wieder aufgelöst werden.[21]

1936 wurde der Nationalsozialistische Reichsbund Deutscher Schwestern und Pflegerinnen gegründet. Ihm mussten alle Pflegenden beitreten, die ohne Mutterhausbindung waren.[22] Der Reichsbund war Teil des Fachausschusses für Schwesternwesen, der auch den Caritasverband, die Diakoniegemeinschaft, die Schwesternschaften des DRK und die NS-Schwesternschaft umfasste.[23] 1937 wurde die Reichsgemeinschaft freier Caritasschwestern geschaffen, um die katholischen freien Krankenschwestern vor dem Zugriff der NS-Organisationen zu schützen. Auf evangelischer Seite entstand zu diesem Zweck 1939 die Verbandsschwesternschaft im Kaiserswerther Verband Deutscher Diakonissenmutterhäuser.[24] 1938 wurde auch die BO in den NS-Reichsbund eingegliedert.[25]

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft gründete sich die BO als Agnes-Karll-Verband (AKV) neu (1945). Zunächst waren nur einzelne Landesgruppen durch die westlichen Alliierten zugelassen.[26]

1947 entstand die Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Schwesternverbände in der britischen Zone, die Bestand hatte, bis ein Jahr später (1948) die Deutsche Schwesterngemeinschaft e.V. (DSG) ins Leben gerufen wurde. Darin waren der AKV, der Bund freier Schwestern in der ÖTV (Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr) und der Verband deutscher Mutterhäuser vom Roten Kreuz vertreten, die konfessionellen Verbände fehlten – bis auf einzelne Mitglieder - also.[27]

Die evangelischen Krankenschwestern schufen die Diakonia als internationale Föderation.[28]

1949 wurde der AKV als nichtpolitische Organisation durch den Magistrat von Groß Berlin anerkannt. Durch den trizonalen Zusammenschluss im Westen konnte die deutsche Krankenpflege wieder im ICN durch die DSG vertreten werden.

Im Jahr 1951 entstand erneut eine umfassende Organisation: die Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände (ADS). Beteiligt waren der Deutsche Caritasverband, die Innere Mission (heute Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands), der Verband deutscher Mutterhäuser vom Roten Kreuz und die DSG.[29]

Der AKV bildete einen Hauptvorstand, um ein Auseinanderbrechen der sich unabhängig voneinander entwickelnden Landesverbände zu verhindern.[30] 1954 bekam der AKV einen Bundesvorstand, der aus drei Landesverbänden gebildet wurde; der Fachverband deutscher Krankenpfleger und der Berufsverband der Pflegehelferinnen kamen später korporativ dazu.[31]

Eine Spaltung der ADS zeichnete sich ab, als 1956 das Rote Kreuz mit seinem Verband aus der DSG austrat. Der Grund war ein Interessenkonflikt. Die DSG beschränkte sich nicht mehr auf internationale Kontakte, sondern äußerte sich auch zunehmend innerhalb der Bundesrepublik berufspolitisch, unabhängig von der ADS.

Es kam 1957 zum endgültigen Bruch, als die DSG die ADS verließ, weil sie in diesem Gremium nur ein Viertel der Stimmen hatte, die weltanschaulichen Differenzen mit den Mutterhausverbänden unüberwindbar schienen und die DSG sich nicht auf die internationalen Kontakte beschränken wollte.[32] Künftig waren in der ADS nur noch die konfessionellen Verbände und die Mutterhäuser des Roten Kreuzes vertreten.

Die DSG geriet ihrerseits in eine Krise, als 1971 der Bund freier Schwestern austrat, da er die eigenen Ziele und die der Gewerkschaft ÖTV  als nicht ausreichend berücksichtigt empfand und damit die DSG fast die Hälfte ihrer Mitglieder verlor.[33]

Die DSG musste neu strukturiert werden. Aus vereinsrechtlichen und damit finanziellen Gründen wurde folgendes Vorgehen gewählt: Der Agnes-Karll-Verband wurde 1973 in Deutscher Berufsverband für Krankenpflege  e.V. (DBfK) umbenannt. Die anderen Einzelverbände lösten sich auf und traten dem DBfK bei.[34]

Der „Bund freier Schwestern“ blieb bei der ÖTV und wurde 1977 aufgelöst.[35]

1974 bekam die Altenpflege ihre Berufsvertretung mit dem Deutschen Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA).[36] Daneben entstand die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e.V. (DGF), um mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Empfehlungen für Fachweiterbildungen zu erarbeiten. Damit sollte dem Fortschritt in Pflege, Technik und Medizin Rechnung getragen werden. Im Verlauf der nächsten 20 Jahre fanden immer wieder Verhandlungen mit dem DBfK statt, die einen korporativen Beitritt zum Ziel hatten, aber an finanziellen Gründen und Interessenskonflikten scheiterten.[37] Die deutschen Hebammen nannten ihre Berufsorganisation ab diesem Jahr Bund deutscher Hebammen e.V. (BDH), ein Zusammenschluss mehrerer Verbände, die aus der Nachkriegszeit stammten.[38] Ein weiterer Verband entstand in diesem Jahr: die Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenpflegepersonen e.V. (BALK). Motivation  für die Gründung war hier, innerhalb der medizinisch geprägten Gesundheitspolitik der Pflege Gewicht zu verschaffen.

1975 fand sich die Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen in der Psychiatrie e.V. (BFLK) zusammen. Ein Hauptgrund war, sich innerhalb der Krankenhausleitungen Nordrhein-Westfalens für die Umstellung auf kollegiale Betriebsleitung vorzubereiten und ein Gegengewicht zu den ärztlichen Leitungsvereinigungen und denen der Krankenhausdirektoren zu bilden.[39]

Der DBfK  benannte sich 1991 in Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe um, damit die Öffnung für die Alten- und Kinderkrankenpflege im Namen deutlich wurde; die Abkürzung blieb bestehen.[40]

Im gleichen Jahr wurde von Berufsangehörigen, die ihre Interessen in den bestehenden Gewerkschaften nicht ausreichend vertreten sahen, die Gewerkschaft Pflege gegründet,  die neun Jahre später ihren Namen in Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen änderte.[41] Außerdem entstand aus dem 11Jahre zuvor gebildeten Arbeitskreis der Kinderkrankenschwestern e.V. (AKK) der Berufsverband für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger e.V. (BKK), der sich 2000 in Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) umbenannte.[42]

1993 gründeten die ADS, der DBfK unter Mitarbeit des Bundesausschusses der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA), (1972 entstanden), und der BALK den Deutschen Bildungsrat für Pflegeberufe.

Im gleichen Jahr bildeten ADS, BA, BALK, BKK und der DBfK den Beirat der Pflegeorganisationen für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beim Bundesgesundheitsministerium.

Die ADS wurde 1994 ein eingetragener Verein und änderte den Namen in Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. bei gleicher Abkürzung.

Mit dem Ziel stärkerer Kooperation bildete sie mit dem DBfK 1996 die Bundeskonferenz der Pflegeorganisationen.[43]

Im Managementbereich entstand 1997 der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika und der Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).[44]

Der Landesverband Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland / Thüringen trat in diesem Jahr aus dem DBfK aus und benannte sich in Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV) um.[45]

Der DBfK befand sich in einer schweren Krise, der Bundesverband war vom Konkurs bedroht. Er musste zwei seiner Bildungseinrichtungen schließen[46]; die Bundesgeschäftsführung wurde entlassen. Innerhalb des Verbandes entspann sich ein lebhaft geführter Disput, als prominente Mitglieder die radikale Umstrukturierung forderten. Sie schlugen u.a.  eine  Zentralisierung des DBfK vor, da sie als Grund für die Krise auch die unabhängigen Landesverbände sahen. Darüber hinaus wurde die Schaffung eines „Dachverbandes der bundesdeutschen Pflegeverbände“ verlangt.[47] Die Strukturdebatte sollte den DBfK noch mehrere Jahre lang beschäftigen. Erst 1999 wurden eine „inhaltliche Konsolidierung“  und „finanzielle Stabilisierung“[48] auf der Delegiertenversammlung konstatiert, eine grundsätzliche Umstrukturierung fand aber bis heute nicht statt.

Aus dem Beirat der Pflegeorganisationen von 1993 wurde ein allgemeiner Pflegebeirat der übergeordnete Reaktionen bei aktuellen Anlässen zum Ziel hatte.

1998 konstituierte sich aus dem „runden Tisch“ der Initiativen zur Gründung von Pflegekammern die Nationale Konferenz zur Gründung von Pflegekammern unter Teilnahme von Fördervereinen der Länder, der Gewerkschaft Pflege und vielen  der großen Berufsverbände.

Aus dem Pflegebeirat, also ADS, BA, BALK, BKK und DBfK, entwickelte sich der Deutsche Pflegerat (DPR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen mit dem Ziel, gesundheits- und sozialpolitische Fragen zu erarbeiten und die Pflege in Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Der DPR arbeitete nach dem Konsensprinzip, d.h., dass Beschlussfassung nur bei Einstimmigkeit erfolgt. 1999 traten der BDH, der DBVA und der DPV bei, im Jahr 2000 die BFLK, die DGF und der VPU.[49] Die Geschichte der Verbände mag dem Leser schwer nachvollziehbar erscheinen. Deshalb soll im Folgenden gezeigt werden, dass sich innerhalb von ca. 100 Jahren gewisse Mechanismen wiederholt und sich die angelegte Struktur immer wieder durchgesetzt haben.

 

3.2  Zusammenfassung der geschichtlichen Entwicklung der Berufsverbände

 

Die Geschichte der organisierten beruflichen Pflege ist von Zersplitterung geprägt. Anfang des 20. Jahrhunderts legten die Mutterhausverbände gegenüber den freien Schwestern eine  Taktik der Ausgrenzung und Abwertung an den Tag. Die Mutterhausverbände selbst waren nicht aus der Gruppe der Pflegenden heraus entstanden, sondern durch die Kirchen oder das Rote Kreuz gegründet.[50]

Der erste Schritt von der Berufung zum anerkannten Beruf war mit der Gründung der BO gemacht. Diese jedoch befand sich gegenüber den Gewerkschaften im Wettbewerb um Mitglieder, auch hier galt das Prinzip der Aus- und Abgrenzung.[51]

Diese Phänomene ziehen sich durch den Verlauf der letzten 100 Jahre. Es kam immer wieder zu dem Versuch, universelle Vereinigungen ins Leben zu rufen, dabei wurden aber entweder schon von Anfang an bestimmte Gruppen ausgegrenzt (z.B. die Gewerkschaften 1929) oder die Bündnisse zerfielen wieder wegen unüberbrückbarer Differenzen. Es lässt sich ein gewisses Muster erkennen in den Bestrebungen, einerseits die Kräfte der Berufsgruppe zu bündeln (ursprüngliche Gründung ADS, DSG, DPR) und andererseits der nachfolgend fortschreitenden Aufsplitterung (Austritt des DRK aus der DSG, Austritt der DSG aus der ADS,  Austritt des DPV aus dem DBfK usw.). Die Gründungen neuer, spezialisierterer  Verbände ( z.B. VPU, DBVA, BFLK) sind v.a.  auffällig in den siebziger Jahren. Offensichtlich kamen viele Pflegende immer wieder an den Punkt, an dem sie ihre speziellen Anliegen, Interessen und Ziele in den bestehenden Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt sahen, so dass die Landschaft der organisierten Pflege immer unübersichtlicher wurde. Die verschiedenen Gruppen innerhalb der Pflege stellen anscheinend Einzelsysteme mit einigen Schnittstellen dar, jede jedoch mit einer Binnensicht auf das eigene System. So ist fraglich, ob eine  universelle Identität für beruflich Pflegende und damit ein übergeordnetes, berufspolitisches Interesse überhaupt entstehen kann.

 

 

4        Die Berufsverbände der Pflege im Jahr 2002

 

4.1 Übersicht über die Verbände und ihre Mitgliederzahlen

 

Nach der Rückschau auf die Historie soll nun der Fokus auf der heutigen Situation liegen. Im Jahre 2002 lassen sich bei der Recherche über das Internet ca. 30 Verbände und Organisationen der beruflichen Pflege finden, mit Sicherheit gibt es noch wesentlich mehr. Es gibt universelle Verbände (z.B. DBfK, DPV), weltanschaulich geprägte (z.B. Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe, Evangelischer Fachverband für Kranken- und Sozialpflege), Differenzierung innerhalb der Pflege (z.B. BeKD, DBVA), Unterscheidung nach Leitungs- oder Arbeitgeberfunktion (z.B. BALK, VPU, Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege e.V.) und für Aus- und Fortbildung (z.B. BA, DGF).  Die einzelnen Verbände wiederum koalieren in einer Vielzahl von Arbeitsgemeinschaften, Bündnissen, Konferenzen u.ä..

Der DPR ist zur Zeit als Bundesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen und als Selbstverwaltung des Pflege- und  Hebammenwesens das höchste Gremium der Pflege Deutschlands. Deshalb sind die Mitgliedsorganisationen mit ihren Gründungsjahren und Mitgliedszahlen im Folgenden noch einmal explizit aufgeführt.

Die  Arbeitsgemeinschaft deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS) (1951) ist ein Zusammenschluss von neun Verbänden und Organisationen mit ca. 40 000 Pflegenden.[52] Im einzelnen:

o        Caritas- Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe e.V. (1937)   

o        Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (1959) (ca. 3000 Mitglieder)

o        Bund Deutscher Gemeinschafts-Diakonissenhäuser

o        Deutscher Gemeinschafts-Diakonieverband GmbH

o        Evangelischer Fachverband für Kranken- und Sozialpflege e.V. (1976) (ca. 390 Mitglieder)

o        Kaiserswerther Verband deutscher Diakonissen-Mutterhäuser e.V.

o        Verband freikirchlicher Diakoniewerke

o        Zehlendorfer Verband für evangelische Diakonie

o        Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. (1922) (ca.
20 000 Mitglieder)

·          Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA) (1972) (Mitgliedszahl dem Autor nicht bekannt)

·         Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenpflegepersonen e.V. (BALK) (1974) (ca. 1 300 Mitglieder)

·         Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH)  (1974) (ca. 14 000 Mitglieder)

·         Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)  (1991) (ca. 2 800 Mitglieder)

·         Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen in der Psychiatrie e.V. (BFLK) (1975) (ca. 340 Mitglieder)

·         Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) (1973) (ca. 25 000 Mitglieder)

·         Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA) (1974) (ca. 2 000 Mitglieder)

·         Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e.V. (DGF) (1974) (ca. 800 Mitglieder)

·         Deutscher Pflegeverband (DPV) (1997 als eigener Verband) (ca. 5 000 Mitglieder)

·          Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika und der Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) (1997) (29 Mitglieder)

 

Auswahl weiterer Berufsverbände der Pflege in Deutschland, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

·         Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V. (ABPV)

·         Berufsverband ambulante Dienste e.V.

·         Berufsverband freie Pflegekräfte

·         Berufsverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste

·         Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen

·         Deutsche Arbeitsgemeinschaft Neuro Pflege e.V.

·         Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen e.V. (DVLAB)

·         DVG-Friedensauer Schwesternschaft (korporativ dem DBfK angeschlossen)

·         Fachverband für Stoma und Inkontinenz e.V. (D.V.E.T.) (korporativ dem DBfK angeschlossen)

·         Freie Schwesternschaft Baden-Württemberg e.V. (korporativ dem DBfK angeschlossen)

·         Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen (BiG)

·         Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.

 

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2000 in den erhobenen Kategorien „Krankenschwestern/Hebammen“, „Helfer in der Krankenpflege“, „Altenpfleger“ und „sonstige Gesundheitsfachberufe“ 1 239 000 Beschäftigte im Gesundheitswesen.[53]

Der DPR repräsentiert ungefähr 92 000 Pflegende, also weniger als acht Prozent. Der Anteil könnte noch geringer sein, da es denkbar ist, dass Pflegepersonen in mehreren Verbänden eine Mitgliedschaft haben. Darüber hinaus beinhalten die Zahlen auch solche Mitglieder, die nicht oder nicht mehr berufstätig sind. Es gibt in Deutschland keinen größeren Zusammenschluss von beruflich Pflegenden, der deren Ziele verfolgen könnte.

 

  4.2 Aufgaben und Ziele

 

„Der DPR hat das Ziel, die Position der Pflegeorganisationen zu koordinieren und deren politische Durchsetzung zu steuern.“[54] Darüber hinaus will er die Berufsgruppe darstellen, politisch Einfluss nehmen und mitgestalten, sich zu Tarif- und Lohnfragen positionieren, die Pflegewissenschaft fördern, Qualitätsentwicklung betreiben und Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen.[55]

Die  Frage bleibt, welche Ziele die Einzelorganisationen haben.

In der Gegenüberstellung der postulierten Aufgaben und Ziele der elf Mitglieder des DPR fällt auf, dass es kein Ziel gibt, dem sich alle gleichermaßen verschrieben haben. Allerdings gibt es einige Gemeinsamkeiten, denen sich mehrere Verbände verpflichtet haben. So z.B.:

o        Gesellschaftlicher Auftrag, Sorge für qualifizierte und qualitativ gesicherte Pflege der Bevölkerung (ADS, BA, BALK, BDH, DPV, DBfK, DGF).

o        Interessenvertretung der spezifischen Zielgruppe (z.B. Altenpflege, LehrerInnen, PflegedirektorInnen) gegenüber der Gesellschaft, der Politik, Verwaltung u.ä. (ADS, BA, BALK, BDH, DBfK, DBVA, BFLK, VPU).

o        Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auch Durchführung derartiger Maßnahmen (ADS, BA, BALK, BDH, BeKD, DBfK, DBVA, DPV, BFLK, DGF).

o        Weiterentwicklung des Berufsbildes Pflege, auch im Sinne von Professionalisierung (ADS, BA, BALK, BDH, DBfK, DBVA, DPV).

o        Nationale und internationale Kooperation mit anderen Gruppen, Verbänden u.ä. (BDH, DBfK, DBVA, DPV, VPU, DGF).

o        Beratung der eigenen Zielgruppe (DGF, VPU, BFLK, DBVA, DBfK).

o        Beratung der Bevölkerung, Gesundheitserziehung (BDH, DBK, DBVA, DPV).

 

 

5   Akzeptanz und Popularität der Berufsverbände

 

  5.1 Fragestellung der Umfrage

 

Nachdem beschrieben wurde, wie es zu den heute existenten Berufsverbänden kam, soll nun deren Zielgruppe untersucht werden. Die grundsätzliche Fragestellung in Bezug auf den Titel der Arbeit ist hier, ob die Verbände von den Pflegenden in die Lage versetzt werden, eine Führungsposition einzunehmen, etwa durch einen hohen Organisations- und Bekanntheitsgrad. Wie in der Einleitung beschrieben, fand dazu eine Umfrage in dem Krankenhaus, in dem der Autor tätig ist, statt. Es handelt sich um ein Haus der Grundversorgung mit 150 Betten, Träger ist die Hannoversche Genossenschaft des Johanniterordens.[56] Im Haus sind 134 Pflegende und 17 Krankenpflegeschüler und -schülerinnen tätig, in der Krankenpflegeschule zwei Lehrerinnen. Zwei Pflegepersonen arbeiten in anderen Bereichen (der Hauswirtschaft und der Zentrale).

Die quantitative Umfrage soll zeigen, welche Verbände und Zusammenschlüsse den Pflegepersonen des Hauses  bekannt sind,  in welchem Maße sie  in Berufsverbänden organisiert sind und ob sie die Strukturen nachvollziehen können, die sich aus Mitgliedschaften ergeben. Beispielsweise ist eine Krankenschwester der Johanniterschwesternschaft Mitglied im Zehlendorfer Verband für evangelische Diakonie und damit auch in der ADS, die wiederum Teil des DPR ist.

 

  5.2 Zu überprüfende Thesen der Umfrage

 

Zu den o.g. Fragestellungen hat der Autor folgende Thesen:

Außer dem DBfK und der ADS gibt es keine Verbände, die einer Mehrheit der Pflegenden bekannt sind, die Zusammenschlüsse, etwa der DPR, sind fast niemandem bekannt.

Der Organisationsgrad liegt, analog zu der gesamten Berufsgruppe, zwischen sieben und zehn Prozent.

Die sich aus der Mitgliedschaft in einer Organisation ergebenden Konsequenzen, wie der Zusammenhang zwischen Schwesternschaft und ADS, kennen nur Kolleginnen, die in der Verbandsstruktur aktiv sind, also sehr wenige.

 

  5.3 Vorgehen bei der Umfrage 

 

Nachdem die Genehmigung der Pflegedirektorin zur Durchführung der Maßnahme eingeholt worden war, wurden 125 Fragebögen (siehe Anhang) im Haus verteilt. Dabei wurden alle Stationen, Funktionsbereiche (OP, Anästhesie, Diagnostik, Ambulanzen, ambulantes OP-Zentrum, Kreißsaal) sowie Krankenpflegeschule, Zentrale und  Pflegedirektion berücksichtigt. Um Rückgabe der Bögen wurde spätestens nach Ablauf von 16 Tagen gebeten.

 

5.4 Ergebnisse der Umfrage

 

Nach Ablauf der 16 Tage wurden 48 beantwortete  Fragebögen abgegeben. Damit betrug die Rücklaufquote 38,4%. Die ausführliche Auswertung in grafischer Darstellung ist dem Anhang zu entnehmen. Die prozentualen Angaben sind gerundet.

Die Fragen Nummer eins und zwei (bekannte Verbände, Organisationen, Dachorganisationen und Zusammenschlüsse der beruflichen Pflege)  wurden eher undifferenziert beantwortet. Es wurde kaum zwischen Verbänden einerseits (z.B. DBfK) und Dachorganisationen andererseits (z.B. DPR) unterschieden. Viele Organisationen wurden bei beiden Fragen genannt.

Auf die beiden Fragen wurden vielfach Schwesternschaften und Wohlfahrtsverbände genannt. Daneben gab es auch Antworten wie „Altenheime“, „Rettungsleitstellen“, „Sozialstation“ oder „Marburger Bund“, die z.T. Arbeitsplätze, aber definitiv keine Verbände der beruflichen Pflege darstellen.

Obwohl das Thema im Fragebogen genannt war, war offensichtlich vielen der Befragten nicht klar, was der Begriff „Verbände der beruflichen Pflege“ beinhaltet. Möglicherweise hat die Fragestellung manche der Befragten auch in die Irre geführt, wenn sie den Titel der Umfrage außer acht gelassen haben.

 

Der DBfK wurde in 16% der Antworten auf die erste  Frage genannt und ist damit der populärste Verband, gefolgt von den Johannitern. Dieser Umstand lässt sich mit dem Träger des Hauses erklären. Weitere Berufsverbände, die Mitglieder des DPR sind, wurden nur ein- oder zweimal genannt (DPV, BA, BALK).

Die ADS wurde hier auch zweimal genannt. In vielen Einzelangaben tauchten Organisationen auf, die in der ADS direkt oder über ihre Verbände organisiert sind (DRK, Johanniter, Caritas, Diakonie, Schwesternschaften, Kaiserswerther  Verband, Zehlendorfer Verband) in ihrer Summe machen diese Einzelangaben 42% aus.

 

Auf die zweite Frage, nach Dachorganisationen oder Zusammenschlüssen,  entfielen die meisten Antworten mit 45% auf die Kategorie „keine Angabe“. Der DPR wurde nur zweimal  genannt (3%); er ist also nahezu unbekannt. Mit fünf Nennungen wurde der DBfK hier wieder am häufigsten angegeben, keine der sonst genannten Dachorganisationen wurde öfter als viermal genannt. Andere Mitglieder des DPR tauchen nur punktuell auf (ADS 3%, BALK 1%).

Bis auf den DBfK sind die Berufsverbände der Pflege (im Sinne dieser Arbeit) in der Berufsgruppe unbekannt. Bekannt sind eher Organisationen, die Arbeitgeber für Pflegende sind und teilweise Schwesternschaften unterhalten (Johanniter, Malteser, DRK, Diakonie, Caritas, ASB). Je höher Verbände in der Organisationshierarchie stehen, beispielsweise durch Dachverbände, desto unbekannter sind sie (ADS, DPR).


Die dritte Frage zielte auf den Organisationsgrad der Befragten ab. Er  ist überdurchschnittlich hoch, 53% sind Mitglieder der Johanniterschwesternschaft. In anderen Verbänden sind nur 10% organisiert. Die Akzeptanz dieser Verbände ist so gering wie im bundesweiten Schnitt.

Die Tatsache, dass ein großer Teil der Pflegenden über die Johanniterschwesternschaft organisiert ist, lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass bei den Pflegenden des Hauses ein starkes berufspolitisches Bewusstsein vorherrscht. Im Zusammenhang mit dem geringen Informationsgrad bei den anderen Fragestellungen liegt die Vermutung nah, dass die Mitgliedschaft oft religiöse oder traditionelle Gründe hat.

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Im letzten Punkt wurde erfragt, in welchen Organisationen diejenigen auch Mitglieder sind, die die vorherige Frage positiv beantwortet haben. Von den Betreffenden machten 85% hier keine Angabe. Von den Johanniterschwestern wurde je einmal, aber unabhängig voneinander, der Zehlendorfer Verband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche und die ADS genannt.

Der Tatsache, dass eine Johanniterschwester über den Zehlendorfer Verband auch Mitglied der ADS ist, ist  (statistisch gesehen) nur vier Prozent der Schwesternschaftsmitglieder, die den Fragebogen beantworteten, bewusst.

Die Verbandslandschaft der Pflege ist also selbst für ihre Mitglieder nur schwer nachzuvollziehen.

 

Der Punkt „Bemerkungen“ wurde überwiegend offen gelassen. Einmal wurde die als schwierig empfundene Zuordnung von Organisationen wie dem DRK in den ersten beiden Fragen kommentiert. Ein(e) Befragte(r)  schrieb: „Ich bin ganz ehrlich, von diesen Dingen habe ich keine große Ahnung“. Eine weitere Bemerkung war „Spontan geantwortet fällt mein Bogen leider so aus – sonst hätt´ ich nachgucken müssen.“

 

  5.5 Fazit zum Thema „Akzeptanz und Popularität“

           

Das Wissen der Pflegenden um ihre Berufsverbände und deren Struktur ist gering. Die Verbände sind unpopulär. Die Akzeptanz der Berufsverbände ist, gemessen an den Mitgliederzahlen, auch gering. Der Großteil der Berufsgruppe hat den Zusammenschluss von elf Verbänden zum DPR nicht registriert.

Daraus kann geschlossen werden, dass auch das Interesse der Pflegenden an berufspolitischer Vertretung und Einflussnahme eher gering ist. Laut  Hilde Steppe (2000) ist es aber ein Trugschluss, anzunehmen, dass das Verhalten der Pflege deshalb automatisch unpolitisch sei. Auch eine Verweigerungshaltung oder die Aufsplitterung in verschiedene Interessensgruppen haben ihrer Auffassung nach eine politische Dimension. Sie fasst diese Problematik zusammen, indem sie das „relativ unpolitische Selbstbild der Pflegenden“ der „dringenden Notwendigkeit der politischen Profilbildung“[57] gegenüberstellt.

Die komplizierten Strukturen (etwa der ADS), die selbst Mitglieder nicht nachvollziehen können, und die große Zahl von Berufsverbänden erschweren die aktive Politisierung der Pflegenden.

Zur Weiterentwicklung der Pflege braucht die Berufsgruppe aber eine einflussreiche Interessenvertretung.

 

 

6   Resümee

 

6.1 Wer führt die Pflege?

 

An dieser Stelle möchte ich auf die Fragestellung  der Arbeit zurückkommen: Wer führt die Pflege?

Die Untersuchungen im Rahmen dieser Arbeit haben ergeben, dass die Pflege nicht geführt wird, weil die Pflege als homogene Gruppe nicht existiert. Beispielsweise gibt es Altenpflege und Fachpflege, beide brauchen spezielle Verbände, um ihre Interessen ausreichend gewahrt zu sehen.

Dadurch findet innerhalb der Pflege Ab- und Ausgrenzung statt, gleichzeitig gibt es durch die Schaffung von Einrichtungen wie dem DPR auch Integrationsbemühungen. Je aufgesplitterter aber deren Mitgliedsorganisationen sind, desto schwieriger dürfte die Entscheidungsfindung innerhalb der Gremien sein, besonders, wenn nach dem Konsensprinzip gearbeitet wird. Dementsprechend kann das Ergebnis stets nur der „kleinste gemeinsame Nenner“ sein. Ein derartiges Resultat jedoch ist  der Größe der Berufsgruppe  nicht angemessen.

 

Die Aufgaben und Ziele der Verbände sind vielfältig. Dabei gibt es Überschneidungen. Wenn aber einzelne spezialisierte Verbände ein Alleinvertretungsrecht für ihre Zielgruppe postulieren, widerspricht diese Einstellung der universellen Zielorientierung i.S. von Entwicklung der Berufsgruppe.

Die Akzeptanz und Popularität der Verbände innerhalb der Berufsgruppe ist  geringer als ich erwartet hatte. Der DPR ist zur Zeit  der quantitativ größte Zusammenschluss organisierter Pflegender. Damit wäre er für eine Führungsrolle prädestiniert, da er zielorientiert Einfluss nehmen könnte. Er ist aber so gut wie unbekannt in der Berufsgruppe.  Das schließt Führung nahezu aus, denn wie soll auf den Geführten Einfluss genommen werden, wenn dieser  nichts von der Existenz des Führenden weiß?

Die geschichtlich gewachsenen Strukturen der Verbände und Organisationen der Pflege sind derart unübersichtlich, dass sie die wenigsten Pflegenden nachvollziehen können (z.B. Mitgliedschaft einer Johanniterschwester in der ADS).

Das allein kann aber nicht der Grund für das ebenfalls in der Umfrage deutlich gewordene Desinteresse an den Berufsverbänden sein.

Es müsste untersucht werden, ob den PflegeschülerInnen in ihrer  beruflichen Sozialisation durch die Ausbildung Berufspolitik vermittelt wird,  und wann und in welcher Form sie an die Thematik herangeführt werden.

Des Weiteren wäre es interessant zu untersuchen, wie z.B. die ADS bei ihren Mitgliedern oder der DPR bei allen Pflegenden bekannter werden wollen, denn das momentan vorherrschende Desinteresse an Berufspolitik könnte auch in mangelhafter Öffentlichkeitsarbeit der Organisationen begründet liegen. So dringen Fortschritte (z.B. die Schaffung des DPR) nicht in das Bewusstsein der Pflegenden.

 

6.2 Ausblick

 

Um eine übergreifende berufliche Identität für Pflegende zu erreichen, wäre  eine generalistische Ausbildung hilfreich, d.h., dass alle pflegerischen Berufe eine gemeinsame Grundausbildung und damit die pflegerischen „Untergruppen“ gemeinsame Wurzeln hätten.

Fraglich ist, wann das Krankenpflegegesetz, das eine generalistische Ausbildung regeln würde, bei dem geringen politischen Einfluss der Verbände entsprechend geändert wird.

 

Ein weiterer Ansatz, die Professionalisierung i.S. von Berufsautonomie zu fördern und der Pflege eine Lobby zu verschaffen, die adäquat für 1,2 Millionen Berufsangehörige wäre, ist die Kammerbildung.

Zur Zeit halte ich diesen Weg aber für Ressourcenverschwendung, da die Schaffung von Pflegekammern ein unrealistisches Ziel ist.

Einerseits müssten die Länder dazu die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Der Gesetzgeber hat es im problematischen  deutschen Gesundheitswesen mit der einflussreichen Ärzte- und Pharmalobby zu tun. Es ist daher unwahrscheinlich, dass er noch einen weiteren starken Verhandlungspartner  fördert, indem er Pflegekammern zulässt. Aus Sicht der Politik würde das die Lage nur verkomplizieren.

Andererseits muss eine neu zu schaffende Kammer von breiter Zustimmung der Berufsgruppe getragen werden. Wie in dieser Arbeit dargestellt, ist mit breiter Zustimmung der gesamten Pflege zu berufspolitischen Fragen nicht zu rechnen, da Desinteresse und Zersplitterung vorherrschen.

Eine Zwangsmitgliedschaft wäre eine Möglichkeit, den  Organisationsgrad der Pflegenden von dem heute fast unbedeutenden Anteil auf 100% anzuheben.  Ohne vorherige Politisierung im Sinne eines aktiven Interesses ist dieses Vorgehen zum Scheitern verurteilt, da es sich nicht durchsetzen ließe.

 

6.3 Die Rolle einer Stationsleitung und die Berufspolitik

 

In meinem Umfeld werde ich meinen Beitrag zum Wecken eines berufspolitischen Bewusstseins im Kollegenkreis leisten. Die Ergebnisse meiner Arbeit werde ich  den pflegerischen KollegInnen des Hauses vorstellen. Die ADS werde ich über ihren geringen Bekanntheitsgrad unter ihren von mir befragten Mitgliedern in Kenntnis setzen, ebenso die derzeitige Präsidentin des DPR, Frau Müller.

Die Berufsverbände sind im Krankenhausalltag wenig präsent, deswegen werde ich sie einladen, sich betriebsintern darzustellen.

 

Das Haus, in dem ich tätig bin, beschäftigt ein großes Spektrum an Pflegenden, die Zielgruppen verschiedener Verbände wären. Es gibt viele Mitglieder der Johanniterschwesternschaft, es gibt leitende Krankenpflegepersonen, es gibt Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Fachkrankenpflegepersonen, Krankenpfleger und Krankenschwestern und zukünftig (durch das Betreiben eines Seniorenstifts) auch Altenpflegepersonen.

Neben der Information über die bestehenden Verbände sehe ich meine zukünftige Aufgabe darin,  an den Tendenzen der Aus- und Abgrenzung innerhalb der Pflegenden meines Hauses zu arbeiten und die identitätsstiftenden Gemeinsamkeiten herauszustellen. Das beginnt für mich bereits in der Verwendung von bestimmten Begriffen.

So ist es in Funktionsbereichen verbreitet, Ärzte als „Chef“ zu bezeichnen. Ärzte oder Ärztinnen sind aber nicht die Vorgesetzten der Pflegenden, in unserem Fall ist es die Pflegedirektion des Hauses, und zwar für alle Pflegenden.

Auch die Bezeichnung „Peripherstation“ im Gegensatz zur Intensivstation empfinde ich als abwertend. In Zukunft werde ich auf derartige Äußerungen achten und sie thematisieren.

 

Die Ziele der Mitglieder des DPR widersprechen nicht den Zielen, die ich als Stationsleitung für meinen Bereich habe. Das gilt aber nur so lange, wie der integrierende, konstruktive Gedanke vorherrscht. Wenn einzelne Verbände der Profilierung wegen die Abgrenzung oder Abspaltung weiter verfolgen, wenn sie auf einem Alleinvertretungsrecht oder auf der Unvereinbarkeit mit den Zielen anderer Pflegegruppen insistieren, so liegt darin ein Widerspruch zu dem Integrationsgedanken.

Viele kleine Krankenhäuser befinden sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Auswirkungen der G-DRGs auf die Krankenhauslandschaft sind noch nicht abzusehen. In dieser Lage kann die Pflege innerhalb eines Hauses nicht von einer Vielzahl von Ideologien geleitet werden, zur Erhaltung des Arbeitsplatzes ist auch  manchmal Pragmatismus gefragt.

Die Pflege der Zukunft darf nicht nur systematisch Aufgaben von sich weisen, um sich abzugrenzen, wenn mit dem Ziel der Emanzipation beispielsweise „ärztliche Tätigkeiten“ abgelehnt werden. Stattdessen muss sie unbestreitbare Kompetenzen schaffen.

Die häufig geäußerte Einstellung „Das ist nicht meine Aufgabe“ sollte sich mit Hilfe der Berufspolitik und jedes Pflegenden in „Genau das ist meine Aufgabe“ wandeln.

Unter diesen Voraussetzungen wird sich auch die Pflege auf meiner Station von mir und den Berufsverbänden im Sinne einer zielgerichteten Weiterentwicklung führen lassen.



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[1] Diagnosis Related Groups[2] Wenn in dieser Arbeit von „Pflege“ oder „Pflegenden“ die Rede ist, sind immer beruflich Pflegende gemeint.[3] Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege e.V.[4] Lange,  1961 (!), S. 91, zitiert nach Schulte, Drerup, 1992, S.9. (Die dort im Text angegebene Jahreszahl weicht vom Literaturverzeichnis ab)[5] Eggers, 2002.[6] Deutscher Berufsverband für Altenpflege e.V.[7] vgl. DBVA, 2001.[8] Bals, 1989 (!), S. 78, zitiert nach Kellnhauser, 1994, S. 44. (Die dort im Text angegebene Jahreszahl weicht von der im Literaturverzeichnis ab)[9]  vgl. Wolff, 1994, S. 88f.[10] vgl. Wolff, 1994, S. 127ff.[11] vgl. Möller, Hesselbarth, 1994,  S. 96f.[12] vgl. Albert, 1998, S. 64-67.[13] vgl. Wolff, 1994, S. 127ff.[14] vgl. Hermeling, 2000.[15] vgl. Winter, 2002, S. 10.[16] vgl. Möller, Hesselbarth, 1994, S. 117.[17] vgl. Prüfer, 1997, S. 46.[18] vgl. BDH, 2002.[19] vgl. Prüfer, 1997, S.46 und 87 .[20] vgl. Wolff, 1994, S. 239. [21] vgl. Herbst, 2001.[22] vgl. Wolff, Wolff, 1994, S. 215.[23] vgl. Möller, Hesselbarth, 1994, S. 147.[24] vgl. Möller, Hesselbarth, 1994, S. 189.[25] vgl. Wolff, Wolff, 1994, S. 215.[26] vgl. Winter, 2002, S. 11.[27] vgl. Herbst, 2001.[28] vgl. Wolff, Wolff, 1994, S. 239.[29] vgl. Herbst, 2001.[30] vgl. Elster, 1998, S. 642.[31] vgl. DBfK, 1989, S.23.[32] vgl. Möller, Hesselbarth, 1994, S. 192.[33] vgl. Wolff, Wolff, 1994, S.224.[34] vgl. DBfK, 1989, S.38.[35] vgl. Möller, Hesselbarth,, 1994, S.191.[36] vgl. DBVA, 1996.[37] vgl. Bassauer, 1994.[38] vgl. BDH, 2002.[39] vgl. BFLK, 2000.[40] vgl. Winter, 2002, S. 11.[41] vgl. Gewerkschaft BiG, 2002.[42] vgl. BeKD, 2001.[43] vgl. Herbst, 2001.[44] vgl. VPU, 2002.[45] vgl. Höfert, 2002.[46] vgl. Hohlin, 1998, S. 209.[47] vgl. Bartholomeyczik, Bienstein, Gille u.a., 1998, S. 576-580.[48] Krampe, 1999, S. 364.[49] vgl. Herbst, 2001.[50] vgl. Schulte, Drerup, 1992, S. 19.[51] vgl. Prüfer, 1997, S. 73.[52] Die Mitgliedszahlen stammen –soweit bekannt- von den Verbänden selber oder der Zeitschrift „Altenpflege“ 5/2000.[53] Statistisches Bundesamt Deutschland, 2002.[54]  DPR, 2002.[55] vgl.  DPR, 2002.[56] vgl. Johanniter-Krankenhaus Gronau, 2002.[57] Steppe, 2000, S. 88f.

 
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